Batteriepass

Zuletzt geändert: Aug. 02, 2026

Ein Batteriepass ist ein elektronischer Datensatz, der gesetzlich vorgeschriebene Modell- und Lebenszyklusinformationen mit einer einzelnen Batterie verknüpft.

Was die EU-Regelung umfasst

Nach der EU-Batterieverordnung muss jede Batterie eines Elektrofahrzeugs, die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, über einen Batteriepass verfügen. Er ist über einen QR-Code zugänglich, der mit einer eindeutigen Kennung verknüpft ist. Der Datensatz enthält Angaben zum Batteriemodell und Daten zur einzelnen Batterie; der Zugriff auf bestimmte Informationen ist rollenabhängig beschränkt.

Mehr als ein Etikett oder Zustandsbericht

Der QR-Code ist der Zugangspunkt, nicht der Pass selbst. Ein State-of-Health-Wert kann Teil des Datensatzes sein, doch der Pass ist nicht lediglich ein Batteriezustandsbericht, ein Wartungsnachweis, eine Garantie oder ein physisches Etikett. Zu den Grenzen einer einzelnen Zustandsschätzung siehe State of Health (SoH).

Die Verordnung verlangt außerdem einen neuen, verknüpften Pass nach der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Umnutzung oder der Wiederaufarbeitung. Nach dem Recycling der Batterie erlischt der Pass.

Zur Rolle der Rückverfolgbarkeit bei Reparatur, Zweitnutzung und Recycling siehe EV Battery Lifecycle, Repair, Second Life and Recycling.

Quellen

Weitere Informationen