Zulässiges Gesamtgewicht (GVWR)

Zuletzt geändert: Aug. 03, 2026

Zulässiges Gesamtgewicht (GVWR) ist die vom Hersteller festgelegte Höchstmasse eines beladenen Fahrzeugs. Sie umfasst das Fahrzeug selbst sowie Insassen, Ladung, Zubehör und andere Lasten, die dem Fahrzeug nach den geltenden Regeln zugerechnet werden.

Ein Grenzwert, kein Waagewert

GVWR ist ein Konstruktions- und Zulassungsgrenzwert. Die tatsächliche Masse des Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt ist sein momentanes Gesamtgewicht und ändert sich, wenn Personen oder Ladung hinzukommen oder entfernt werden. Ein Fahrzeug darf nicht über sein GVWR hinaus beladen werden, auch wenn räumlich noch Platz vorhanden ist.

GVWR ersetzt auch nicht die einzelnen zulässigen Achslasten. Ein Fahrzeug kann unter dem Gesamtgrenzwert bleiben und dennoch durch ungünstige Lastverteilung eine Achse überlasten. Die Stützlast eines Anhängers kann sowohl zur Fahrzeuggesamtmasse als auch zur Hinterachslast beitragen.

In europäischen Unterlagen lautet der verwandte Begriff häufig „technisch zulässige Gesamtmasse“. Er darf nur dann mit Leergewicht oder Masse in fahrbereitem Zustand verglichen werden, wenn die Werte dieselbe Variante und Messgrundlage betreffen. Den vollständigen Zusammenhang erläutert Vehicle Dimensions and Mass.

Quellen

Weitere Informationen