Gebremste und ungebremste Anhängelast
Gebremste und ungebremste Anhängelast sind getrennte Massengrenzen, je nachdem, ob der Anhänger ein wirksames Betriebsbremssystem besitzt.
Gebremste Anhängelast
Ein gebremster Anhänger trägt mit seinem eigenen zugelassenen System zur Bremskraft bei. Dies erlaubt gewöhnlich eine höhere Anhängermasse, die tatsächliche Grenze hängt jedoch weiterhin von Fahrzeug, Kupplung, Anhänger, Gesamtzugmasse und örtlichen Regeln ab.
Ungebremste Anhängelast
Ein ungebremster Anhänger ist hauptsächlich auf die Betriebsbremsen des Zugfahrzeugs angewiesen und darf daher gewöhnlich wesentlich weniger wiegen. Eine Feststellbremse oder Abreißvorrichtung macht ihn für den jeweiligen Wert nicht automatisch zu einem gebremsten Anhänger.
Beide Werte sind Höchstgrenzen unter definierten Bedingungen, keine austauschbaren Leistungsangaben. Die tatsächliche beladene Anhängermasse muss den passenden Wert einhalten. Nutzlast, Achslasten, Stützlast, Reifengrenzen und Führerscheinregeln können die mögliche Nutzung weiter einschränken.
Den vollständigen Zusammenhang von Grenzen, Kupplungsausrüstung, Beladung und EV-Energieverbrauch erläutert Towing with an Electric Vehicle.